Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI
Pflegebedürftige, die mit einem besonders hohen Bedarf an Anleitung,
Betreuung und
Beaufsichtigung im häuslichen Umfeld gepflegt werden, können zusätzliche
Leistungen beanspruchen.
Der Anspruch richtet sich ausdrücklich an Demenzkranke, aber auch an Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychiatrischen Erkrankungen, dieser kann durch den MDK anerkannt werden.
Die Einzelbetreuung durch unsere Mitarbeiter, ist eine wesentliche Entlastung für betreuende und pflegende Angehörige.
Brauchen Sie Hilfe? Wir sind gerne für Sie da!